Entwicklung des Münzspiels in der Bundesrepublik
1951: Zulassungsrichtlinien für Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit erstmals eindeutig definiert:
- 15 Sekunden Spieldauer, Höchsteinsatz DM 0,10
- Auszahlungsquote bei 1.000 Spielen mindestens 60 Prozent des Einsatzes
- Gewinn darf das 10-fache des Einsatzes nicht übersteigen
1953: Verbot der Aufstellung von Geldspielgeräten in geschlossenen Räumen wird aufgehoben. Geldgewinn zulässig. Zulassungsdauer einer Bauart: drei Jahre. Aufstellorte: Gaststätten, Spielhallen, Wettannahmestellen.
1960: Neuregelung der GewO §§ 33 d-33 i; detaillierte Bestimmungen über die Aufstellung von Geldspielautomaten.
1967: Serienspiele zulässig
1968: Höchsteinsatz: DM 0,20, Höchstgewinn: DM 2,00
1976: Höchsteinsatz: DM 0,30 Höchstgewinn: DM 3,Höchstzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen wird von zwei auf drei erhöht.
Ende der 70er Jahre: Einführung elektronischer Geräte (Computersteuerung)
1982: Anzahl der Sonderspiele durch Spielverordnung auf 100 begrenzt.
1983: Aufstelldauer wird aufgrund der Entwicklung elektronischer Geräte von drei auf vier Jahre verlängert.
1985: Einführung von Geldspielgeräten mit Videoeinheit.
BEITRAG MUSS ERGÄNZT WERDEN