Dienstag, April 16, 2024
   
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Entwicklung des Münzspiels in der Bundesrepublik

1951: Zulassungsrichtlinien für Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit erstmals eindeutig definiert:
- 15 Sekunden Spieldauer, Höchsteinsatz DM 0,10
- Auszahlungsquote bei 1.000 Spielen mindestens 60 Prozent des Einsatzes
- Gewinn darf das 10-fache des Einsatzes nicht übersteigen

1953: Verbot der Aufstellung von Geldspielgeräten in geschlossenen Räumen wird aufgehoben. Geldgewinn zulässig. Zulassungsdauer einer Bauart: drei Jahre. Aufstellorte: Gaststätten, Spielhallen, Wettannahmestellen.

1960: Neuregelung der GewO §§ 33 d-33 i; detaillierte Bestimmungen über die Aufstellung von Geldspielautomaten.

1967: Serienspiele zulässig

1968: Höchsteinsatz: DM 0,20, Höchstgewinn: DM 2,00

1976: Höchsteinsatz: DM 0,30 Höchstgewinn: DM 3,Höchstzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen wird von zwei auf drei erhöht.

Ende der 70er Jahre: Einführung elektronischer Geräte (Computersteuerung)

1982: Anzahl der Sonderspiele durch Spielverordnung auf 100 begrenzt.

1983: Aufstelldauer wird aufgrund der Entwicklung elektronischer Geräte von drei auf vier Jahre verlängert.

1985: Einführung von Geldspielgeräten mit Videoeinheit.

 

BEITRAG MUSS ERGÄNZT WERDEN

 

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