Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

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wettpionier
Beiträge: 11

Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von wettpionier »

hallo münzspielfreunde,

angeblich beschäftigten sich die gerichte bereits vor 100 jahren,
ob es sich beim "bajazzo" als ein glückspiel oder geschicklichkeitsspiel handelt.
schliesslich wurde entschieden, dass der bajazzo ein geschicklichkeitsspiel ist.

so weit so gut. jetzt meine frage:

stimmt es, dass das aufstellen des bajazzos in cafes, etc. in deutschland verboten ist ?
falls ja, warum ?

danke
wettpionier
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Zuletzt geändert von wettpionier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.

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pitbread
Beiträge: 7404

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von pitbread »

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann müsste deine Frage genau lauten: "Warum sind Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit in Deutschland verboten?" Richtig?
Flipper oder Videospiele sind ja auch Geschicklichkeitsspiele und sind nicht verboten.

Genau genommen - also aus rechtlicher Sicht - kann ich dir die Frage auch nicht beantworten. Mit Gewinnmöglichkeit erlaubt sind halt nur reine Glücksspiele, die nicht durch irgendeine Art und Weise manipulierbar sind. Wären sie manipulierbar, sind sie keine Glücksspiele mehr und daher verboten.

Geschicklichkeitsspiele bedeuten ja immer, dass man durch Training besser wird und demnach mehr Erfolg hat. Dies ist wohl auch nicht unbedingt im Sinne der Aufsteller. Daher gibt es glaube ich auch keine Bestrebungen in diese Richtung, oder? Ist das denn in anderen Ländern erlaubt?

Ich fänd's grundsätzlich nicht schlecht. Wäre mal einen Versuch wert. Lieber wäre mir allerdings, wenn Glücksspielautomaten (ich meine GGSGs) wirklich mit reinem Zufall funktionieren würden und nicht programm-gesteuert.
Zuletzt geändert von pitbread am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
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wettpionier
Beiträge: 11

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von wettpionier »

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann müsste deine Frage genau lauten: "Warum sind Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit in Deutschland verboten?" Richtig?
Flipper oder Videospiele sind ja auch Geschicklichkeitsspiele und sind nicht verboten.

richtig !

Genau genommen - also aus rechtlicher Sicht - kann ich dir die Frage auch nicht beantworten. Mit Gewinnmöglichkeit erlaubt sind halt nur reine Glücksspiele, die nicht durch irgendeine Art und Weise manipulierbar sind. Wären sie manipulierbar, sind sie keine Glücksspiele mehr und daher verboten.

also...ich kenne nur die situation in österreich. sie wird aber in BRD ähnlich sein. glückspiele darf nur der staat anbieten....und die automatenaufsteller, soferne sie 1000 euro pro gerät monatlich bezahlen.


Geschicklichkeitsspiele bedeuten ja immer, dass man durch Training besser wird und demnach mehr Erfolg hat. Dies ist wohl auch nicht unbedingt im Sinne der Aufsteller. Daher gibt es glaube ich auch keine Bestrebungen in diese Richtung, oder?

natürlich hängt es vom geschick des einzelnen ab, wenn aber die auszahlungsquote nieder ist, dann wirds für den aufsteller interessant.

Ich fänd's grundsätzlich nicht schlecht. Wäre mal einen Versuch wert. Lieber wäre mir allerdings, wenn Glücksspielautomaten (ich meine GGSGs) wirklich mit reinem Zufall funktionieren würden und nicht programm-gesteuert.
für den spieler sind glücksspielautomaten ein glücksspiel, nicht für den betreiber....
Zuletzt geändert von wettpionier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.

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Realkojack
Beiträge: 8995

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von Realkojack »

Hallo,HIER findest Du alles, was Dein Herz zur deutschen Gesetzgebung in Sachen Glücksspiel begehrt. Es gibt Rahmenbedingungen für die ganze BRD, aber auch Länderregelungen. :)
Zuletzt geändert von Realkojack am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
Realkojack

tapier
Beiträge: 435

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von tapier »

Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht verboten.
Allerdings benötigen diese eine UB des BKA's (§33d GwO).
Wie lange diese dann Aufgestellt werden dürfen weiss ich nicht.
Der Höchstgewinn als Geld oder Ware darf aber 60.-€ nicht übersteigen.
Zuletzt geändert von tapier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
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Rechtschreibfehler sind zu ignorieren, Meine Finger sind oft schneller als mein Denkapparat, wenn es dich stört schicke mir Batterieen für meine *!&?$%*-Funktastatur

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Fischer B.
Beiträge: 956

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von Fischer B. »

Die Antwort von tapier ist absolut (rechtlich) richtig!
Die UB muss auch jaehrlich verlaengert werden und dazu muss die Spielmaschine nach Wiesbaden. Technische Teile, die theoretisch eine Manipulation zulassen koennten werden teilweise "verplombt".
Auf diese Art kann auch jeder seineigenes Spiel bauen und zur UB in Wiesbaden einreichen. Beispiel: Baggi!
Gruss Bernd/Th
Zuletzt geändert von Fischer B. am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
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wettpionier
Beiträge: 11

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von wettpionier »

@realkojack,
danke, aber mich interessiert nur die rechtliche situation für geschicklichkeitsspiele....

@tapier + fischer,
danke, das würde heissen, dass es erlaubt wäre, bajazzos in cafes, tankstellen usw. aufzustellen ?

gruss
wettpionier
Zuletzt geändert von wettpionier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.

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pitbread
Beiträge: 7404

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von pitbread »

tapier hat geschrieben:Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht verboten.
Allerdings benötigen diese eine UB des BKA's (§33d GwO).
Wie lange diese dann Aufgestellt werden dürfen weiss ich nicht.
Der Höchstgewinn als Geld oder Ware darf aber 60.-€ nicht übersteigen.
Aha - interessant! Danke für die Aufklärung (auch an Fischer B.).
Zuletzt geändert von pitbread am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
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tapier
Beiträge: 435

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von tapier »

wettpionier hat geschrieben:@realkojack,
danke, aber mich interessiert nur die rechtliche situation für geschicklichkeitsspiele....

@tapier + fischer,
danke, das würde heissen, dass es erlaubt wäre, bajazzos in cafes, tankstellen usw. aufzustellen ?

gruss
wettpionier

§33d Geräte unterliegen den gleichen Bestimmungen wie normale GSG's.
Also Aufstellung in Spielhallen, Gastätten, Hotels.
In Cafe's und Tankstellen nur wenn diese als Gaststätte laufen.
Eine Geeignetheitsbestätigung ist gegen Cash beim örtlichen OA zu erhalten.

Das letzte aufgestellte 33d Gerät war übrigens der Preisskat von Onkel Paule.
Zuletzt geändert von tapier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
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hab_noch_dm
Beiträge: 6133

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von hab_noch_dm »

willst du wohl moderne fingerschläger, wie sie in scandinavien üblich sind, bei uns aufstellen?!
Zuletzt geändert von hab_noch_dm am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
42

wettpionier
Beiträge: 11

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von wettpionier »


Das letzte aufgestellte 33d Gerät war übrigens der Preisskat von Onkel Paule.


wie lange ist das her ?
Zuletzt geändert von wettpionier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.

wettpionier
Beiträge: 11

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von wettpionier »

hab_noch_dm hat geschrieben:willst du wohl moderne fingerschläger, wie sie in scandinavien üblich sind, bei uns aufstellen?!
wenn schon, dann in österreich....keine modernen, sondern reproduktionen oder neugestaltungen...
Zuletzt geändert von wettpionier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.

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hab_noch_dm
Beiträge: 6133

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von hab_noch_dm »

ich denke aber, dass sich das österreichische recht von dem deutschen deutlich unterscheidet- das wurde doch erst kürzlich novelliert?!?

allerdings habe ich keine ahnung von solchen sachen.
ich könnte mir aber vorstellen, dass du sehr genaue infos im "forum für gewerberecht" bekommen könntest. da wurden schon manche fragen zu geldspielern und co. beantwortet.

aber dazu kann dir hier im goldserieforum der ein oder andere sicher genaueres sagen.
Zuletzt geändert von hab_noch_dm am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
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tapier
Beiträge: 435

Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von tapier »

wettpionier hat geschrieben:
Das letzte aufgestellte 33d Gerät war übrigens der Preisskat von Onkel Paule.


wie lange ist das her ?
Bis ca. Ende 2006 war dieser Flop in verschiedenen Hallen zu finden.
Zuletzt geändert von tapier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.
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wettpionier
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Re: Aufstellen eines Geschicklichkeitsspiels

Beitrag von wettpionier »

hab_noch_dm hat geschrieben:ich denke aber, dass sich das österreichische recht von dem deutschen deutlich unterscheidet- das wurde doch erst kürzlich novelliert?!?
das glücksspielgesetz wurde novelliert, nicht die geschicklichkeitsspiele. diese verwechslung passiert oft. selbst sportwettanbieter BWIN scheint den unterschied nicht zu kennen, sonst wurde er nicht seit vielen jahren unnötige prozesse führen.
Zuletzt geändert von wettpionier am 17.05.2018, 23:45, insgesamt 9-mal geändert.

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