Erforderliches Betätigen der Einsatztaste nach TR5.0

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kobayashi
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Erforderliches Betätigen der Einsatztaste nach TR5.0

Beitrag von kobayashi »

heuvi hat geschrieben:Heute zum zweiten Mal hexenkessel gespielt auf 50 Cent. Recht schnell kam das Feature. Habs bis zum Kürbis geschafft und gab 145€
Hat echt Spaß gemacht. Am nebengerät superfruits ebenfalls auf 50 Cent lief fast zeitgleich ein 200€ Bild ein. Also TR5 macht mir bis jetzt echt Spaß und finds deutlich besser als tr4
Ja wenn es schnell läuft und man Munition auf den Tacho bekommt sicher.

Wenn es aber mal nicht läuft, ist das Buchen bis man flüssig "spielen" kann aber schon zäh. Wäre es erlaubt sich eine "Mechanik" zu bauen die alle 5 Sekunden per Elektromagnet auf den Einsatzknopft drückt ?

Vier Saugnäpfe, Elektromagnet, Akku, kleine Elektronik und fertig. :mrgreen:
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gmg
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Re: Hexenkessel

Beitrag von gmg »

kobayashi hat geschrieben:
heuvi hat geschrieben:Heute zum zweiten Mal hexenkessel gespielt auf 50 Cent. Recht schnell kam das Feature. Habs bis zum Kürbis geschafft und gab 145€
Hat echt Spaß gemacht. Am nebengerät superfruits ebenfalls auf 50 Cent lief fast zeitgleich ein 200€ Bild ein. Also TR5 macht mir bis jetzt echt Spaß und finds deutlich besser als tr4
Ja wenn es schnell läuft und man Munition auf den Tacho bekommt sicher.

Wenn es aber mal nicht läuft, ist das Buchen bis man flüssig "spielen" kann aber schon zäh. Wäre es erlaubt sich eine "Mechanik" zu bauen die alle 5 Sekunden per Elektromagnet auf den Einsatzknopft drückt ?

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Du willst das zugelassene Geldspielgerät durch ein Zusatzgerät manipulieren?
Dadurch würde das Geldspielgerät seine Bauartzulassung verlieren. Du würdest dann damit illegales Glücksspiel betreiben. Straftat nach § 284 StGB.

Grüße

muenzspielfreund
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Re: Hexenkessel

Beitrag von muenzspielfreund »

Auch, wenn der Spielgast sich so etwas „bastelt“ und verwendet, möglicherweise ohne dass der Betreiber und/oder die Aufsicht/Servicekraft etwas davon mitbekommen (eine wirklich ernst gemeinte und meiner Meinung nach höchst interessante Frage)?
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

muenzspielfreund
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Re: Hexenkessel

Beitrag von muenzspielfreund »

Die Frage ist ja auch, ob es sich um eine zum Erlöschen der Zulassung führenden „Manipulation“ handeln würde, wenn die Taste nicht per manueller Betätigung von Hand, sondern durch so eine „Saugnapfteil“ aber dennoch von außen ohne jegliche Veränderung am Gerät erfolgen würde.

Mir persönlich ist das zwar nicht wichtig, da ich als Spielgast durchaus mit der erforderlichen, manuellen Tastenbetätigung für die Einsatzleitung leben kann. Mich interessiert vielmehr Deine rechtliche Einschätzung unter den von mir in diesem Beitrag geschilderten Rahmenbedingungen.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

gmg
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Re: Hexenkessel

Beitrag von gmg »

Was sagt die Spielverordnung (§ 13) zu dem Thema?

Zitat on
Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er vorab einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig. Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Zitat off

Damit kannst Du Deine Frage selbst beantworten.

Grüße

muenzspielfreund
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Re: Hexenkessel

Beitrag von muenzspielfreund »

Ah, ok, danke. Wobei hier ja nicht explizit steht, wie es sich mit externen "Hilfsmitteln" verhält. Aber der Teil "physische Betätigung des Spielers" erläutert das ja recht eindeutig. Trotzdem recht befremdlich, dass durch einen Vorgang, den der Spielgast möglicherweise durchführen könnte, ohne dass an dem Gerät selbst eine Veränderung vorgenommen wird, theoretisch zum Erlöschen der Zulassung führt.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

gmg
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Re: Hexenkessel

Beitrag von gmg »

muenzspielfreund hat geschrieben:Ah, ok, danke. Wobei hier ja nicht explizit steht, wie es sich mit externen "Hilfsmitteln" verhält. Aber der Teil "physische Betätigung des Spielers" erläutert das ja recht eindeutig. Trotzdem recht befremdlich, dass durch einen Vorgang, den der Spielgast möglicherweise durchführen könnte, ohne dass an dem Gerät selbst eine Veränderung vorgenommen wird, theoretisch zum Erlöschen der Zulassung führt.
Es würde durch den Spieler "etwas" angebaut. Ist im Prinzip nicht anders, als wenn ein Draht mit einem elektronischen Baustein zum Einsatz kommt.
Sollte mir solch ein "Gerät" unterkommen, würde ich es sicherstellen und wie zuvor angesprochen gegen den Spieler und ggf. auch das Personal / den Betreiber sowie fallweise gegen der Zulassungsinhaber vorgehen.
Wir hätten es nicht mehr mit den Klemmplättchen von vor mehr als 10 Jahren zu tun.
Es werden durch die Spielverordnung / TR der PTB entsprechende Sicherheitsgutachten gegen Manipulationen (=Veränderungen der zugelassenen Bauart) gefordert.

§ 12 Abs. III S. 1 SpielV:
Der Antragsteller hat mit dem Antrag ein Gutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle darüber vorzulegen, dass das von ihm zur Prüfung eingereichte Geldspielgerät gemäß § 13 Nummer 11 gegen Veränderungen gesichert gebaut ist.

Auch § 13 Nr. 11 SpielV erscheint mir nicht unwichtig:
11. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.

Zusätzlich werden diese Vorschriften der SpielV noch durch entsprechende Ausführungen der PTB in deren TR unterlegt.

Grüße

muenzspielfreund
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Re: Hexenkessel

Beitrag von muenzspielfreund »

Das ist wirklich interessant.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

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kobayashi
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Re: Hexenkessel

Beitrag von kobayashi »

Ja genau diese Diskussion wollte ich provozieren.

Aus Gerrits Äußerungen lese ich auch heraus das ein mechanisches Festklemmen der der Buchungstaste NICHT zu einem Umbuchen führt. Also rein programmiertechnisch wird also nicht ein "Pressed"-Event sondern ein "on Clicked" Event abgefragt. Sonst wäre es ja einfach wieder mit Klemmen zu arbeiten.

Ob man mit so einem "Gerät" wirklich eine Änderung der Bauart herbei führen würden könnte man sicher streiten.

Sicher gäbe es aber Ärger mit dem Personal wenn man sowas anbringt, auch wenn es nur einen Knopf automatisch drückt. Als Manipulation würde ich es aber nicht ansehen.

Welcher explizierter Straftat bzw Ordnungswidrigkeit würde sich der Spieler denn schulding machen ?

Der Vergleich mit dem Draht/Baustein hingt aber. Hier wird von außen in die Elektronik des Dispensers eingegriffen um mit der Absicht der Manipulation illegal Geld zu erlangen. Der Knopfdrücker aktiviert nur ein Bauteil welches ohnehin zur Bedienung durch den Spieler vorgesehen ist. Müssten wohl im Zweifel Gerichte entscheiden in wie weit hier wirklich eine Manipulation vorliegt.

Darf z.B. ein Rollstuhlfahrer der die Konsole nicht erreicht z.B. mit einer Teleskopstange den Knopf bedienen ? Klar er macht es dann noch selber aber unter Zuhilfenahme eines nicht in der Bauart aufgeführten Hilfsmittels.

Spannendes Thema ....
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muenzspielfreund
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Re: Erforderliches Betätigen der Einsatztaste nach TR5.0

Beitrag von muenzspielfreund »

Natürlich muss für jede Einsatzleistung einmal manuell die Taste betätigt werden, Alex. Festklemmen führt nur zu einer einmaligen Ausführung einer Einsatzleistung. Danach passiert bis zum Loslassen bzw. "Entklemmen" und erneutem Betätigen der Taste nichts weiter mehr.

Ich habe das Thema "Hexenkessel" einmal geteilt und hierher verschoben, da es in der letzten Diskussionsrunde um die Einsatztaste ging. Der Vergleich mit dem Rollstuhlfahrer ist aber auch nicht ganz korrekt. Denn er KANN ja unter Umständen das zu hohe Tableau im Aufzug nicht bedienen, sodass er ein Hilfsmittel benutzen MUSS, um in eine andere Etage zu gelangen. Der gemeine Spielgast hingegen kann sehr wohl die Einsatztaste ohne Hilfsmittel betätigen.

Die Diskussion um die Einsatztaste ist wahrscheinlich ohnehin von kurzer Dauer. Letzten Endes ist es nicht wirklich ein "Mehraufwand" beim Spielen. Die Spielgäste werden sich daran gewöhnen. Mich jedenfalls stört sie schon nicht mehr. Ist man erst einmal im Spielfluss, dann ist es schon beinahe belanglos, dass man nun ab und zu "EINSATZ" drücken muss. Man macht das dann ja auch nicht ständig. Wenn man sieht, dass der maximal mögliche Beträg von 2,30 EUR eingesetzt werden kann, betätigt man eben einmal kurz zwischendurch die Taste.

Einzig für den Spielerkreis, der beim Rauchen von der Tür vorglühen möchte, ist die Taste ein kleines Ärgernis. Aber auch in einem solchen Fall nicht wirklich schlimm. Einfach einmal beim Rausgehen 2,30 EUR buchen und beim Zurückkommen noch ein weiteres mal. Dann sind doch erst einmal rund 450 Sonderspieleinheiten auf der Bank und das Vergnügen kann (erst einmal auf kleinerem Level) sofort starten.

Klar, es wäre schöner gewesen, wenn diese Taste nicht gekommen wäre. Aber der politische Wille hat die neue TR5.0 nun einmal so kommen lassen, wie sie jetzt ist. Leben können die Spielgäste damit aber sicher sehr gut, so meine Einschätzung. Zumal die eigentlichen Spielinhalte wirklich mehr oder weniger so geblieben sind und nach wie vor für die Unterhaltung und den Nervenkitzel sorgen, den wir uns als Spielgäste wünschen.
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kobayashi
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Re: Erforderliches Betätigen der Einsatztaste nach TR5.0

Beitrag von kobayashi »

Klar, man wird sich dran gewöhnen.

Ich oute mich aber mal als klassischer Zweigerätespieler, da trifft die TR5 natürlich ins Schwarze in dem Vorglühen verhindert wird und mit TR5.heavy ja eh nur noch ein Gerät bespielt werden kann.

Ich bin aber nicht deshalb Zweigerätespieler um an zwei Geräten gleichzeitig zu spielen (ja ich weiß rechtlich spiele ich natürlich an zwei Geräten durch Buchen), sondern (Walzen)-spiele an einem Gerät und Buche an dem Anderen. Das ist jetzt halt vom Tisch.

Wird also konsequent durchgezogen "1 Spieler = 1 Gerät", stört mich die manuelle Umbuchung per Taste auch nicht mehr.
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muenzspielfreund
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Re: Erforderliches Betätigen der Einsatztaste nach TR5.0

Beitrag von muenzspielfreund »

Momentan funktioniert das Bespielen von zwei Geräten noch recht gut, wenn man bei zwei nebeneinander stehenden Geräten am rechten Gerät sitzt/steht. Zumindest bei den Modellen, bei denen die Einsatztaste rechts auf dem Pult/auf der Frontscheibe positioniert ist.
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Esteka
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Re: Erforderliches Betätigen der Einsatztaste nach TR5.0

Beitrag von Esteka »

Man könnte aus dem Einsatztastedrücken (wahlweise) ein richtiges Spiel machen. Vielleicht ein grosses Glücksrad, das bis 1000 "Gummipunkte" auslost oder sogar Freegames im aktuellen Spiel (falls vorhanden). Dann würde es sogar Spass machen, die Einsatztaste zu drücken.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

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kobayashi
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Re: Erforderliches Betätigen der Einsatztaste nach TR5.0

Beitrag von kobayashi »

muenzspielfreund hat geschrieben:Momentan funktioniert das Bespielen von zwei Geräten noch recht gut, wenn man bei zwei nebeneinander stehenden Geräten am rechten Gerät sitzt/steht. Zumindest bei den Modellen, bei denen die Einsatztaste rechts auf dem Pult/auf der Frontscheibe positioniert ist.
In NRW vielleicht. Berlin hat ja die dicken Trennwände, dass Du das Nachbargerät nicht mal sehen kannst. Fährst du mit dem Stuhl weit genug zurück um beide Geräte zu sehen ist nichts mehr mit Knöpfe drücken. Wie wäre es denn für TR6 mit einer Handy APP als Fernbedienung :mrgreen:

Ist aber gar nicht so ein Scherz, auf der vorletzten ICE in London gab es bei einem Hersteller (ich glaube es war SG/WMS) Tablets mit dem man im Casino beliebige Landbased Geräte aus dem Casino fernsteuern konnte, also quasi das Gerät mit zum Klo oder zur Bar nehmen konnte. Nur für Ein- und Ausszahlungen musste man noch an das reale Gerät. Also kein OnlineSpiel in dem Sinne sondern nur eine Fernsteuerung des realen Gerätes.

Wäre vielleicht auch ein Schlupfloch das in Deutschland ja offiziell verbotene Onlinespiel trotzdem zu realisieren, per (Online-)Fernbedieung an einem Gerät spielen was in einer deutschen Spielbank wirklich steht. Ein- und Auszahlungen müssten dann per Sofortüberweisung direkt aufs Gerät gebucht werden.
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3GroschenMann
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Re: Hexenkessel

Beitrag von 3GroschenMann »

gmg hat geschrieben:
muenzspielfreund hat geschrieben:Ah, ok, danke. Wobei hier ja nicht explizit steht, wie es sich mit externen "Hilfsmitteln" verhält. Aber der Teil "physische Betätigung des Spielers" erläutert das ja recht eindeutig. Trotzdem recht befremdlich, dass durch einen Vorgang, den der Spielgast möglicherweise durchführen könnte, ohne dass an dem Gerät selbst eine Veränderung vorgenommen wird, theoretisch zum Erlöschen der Zulassung führt.
Es würde durch den Spieler "etwas" angebaut. Ist im Prinzip nicht anders, als wenn ein Draht mit einem elektronischen Baustein zum Einsatz kommt.
Sollte mir solch ein "Gerät" unterkommen, würde ich es sicherstellen und wie zuvor angesprochen gegen den Spieler und ggf. auch das Personal / den Betreiber sowie fallweise gegen der Zulassungsinhaber vorgehen.
Wir hätten es nicht mehr mit den Klemmplättchen von vor mehr als 10 Jahren zu tun.
Es werden durch die Spielverordnung / TR der PTB entsprechende Sicherheitsgutachten gegen Manipulationen (=Veränderungen der zugelassenen Bauart) gefordert.

§ 12 Abs. III S. 1 SpielV:
Der Antragsteller hat mit dem Antrag ein Gutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle darüber vorzulegen, dass das von ihm zur Prüfung eingereichte Geldspielgerät gemäß § 13 Nummer 11 gegen Veränderungen gesichert gebaut ist.

Auch § 13 Nr. 11 SpielV erscheint mir nicht unwichtig:
11. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.

Zusätzlich werden diese Vorschriften der SpielV noch durch entsprechende Ausführungen der PTB in deren TR unterlegt.

Grüße

Mal ne kleine Zwischenfrage:

Was ist denn, wenn der Spieler diesen Vorgang NICHT selber physisch auslösen kann? Durch eine Behinderung zB
Solche Menschen würden ja quasi nach der Rechtssprechung als Spielgast ausgeschlossen werden - Autofahren geht ja auch ohne Füße heutzutage, durch technische Hilfsmittel.
Gruß Florian


Hellomat Mr Truck, Blackcat

Astro, Multi-Multi, Multi-Stern, Multi Excellent, Super Multi II,

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