Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

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gmg
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von gmg »

disa hat geschrieben: Nein, das können sie vorerst nicht:
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG nicht zugelassen. Die Stadt Leipzig kann aber binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe gegen diese Nichtzulassung Beschwerde einlegen.
Genau diesen Vorgang meinte ich...

Grüße
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gmg
Beiträge: 887

Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von gmg »

Esteka hat geschrieben:Interessant ist die Sprachgebung.

Kommunalpolitiker nennen das Spiel an Automaten "Vergnügen", also etwas uneingeschränkt positives, für dessen Genuss der Spieler einen Steueranteil zu entrichten hat.

Für Landespolitiker ist das Spielen gefährlich suchtauslösend, also höchst negativ, und wird mit allen Mitteln bekämpft.

Wir können gern über Sinn (oder Unsinn) der kommunalen Steuern reden..

btw.
Ich zahle für meinen Hund Steuern. Warum ist mir nicht ganz klar.
Warum gibt es keine Pferdesteuer?
Warum gibt es keine Katzensteuer?

Fragen über Fragen!


Grüße
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Whiteice
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von Whiteice »

Wer lässt sich schon gerne Geld wieder weg nehmen ?

Schaumweinsteuer zur Finanzierung der Kaiserflotte 1902 - wie gross ist unsere Flotte heute ?

Solidaritätszuschlag - unter immer neuen Gründen verlängert

Die werden schon an ihr Geld kommen. ...
Zuletzt geändert von Whiteice am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
MERKUR-Cinema 3x7 Disc I NovaGold Whirl Bingo33 Roulett
Bally - Würfel
ROTAMINT - Rotamint A+ B+ C Super
Triomint B Mint/Record
HELLOMAT -2030SL Baggi BigSeven
WEST AUTOMATEN - Astoria Rubin

Viele alte Geräte...

ADP “Die Blaue“ + “Die Weiße+ Spinne “ E60Plus Ausleseadapter
Initialisierungsstecker
Umbau auf Euro - mech. Münzprüfer , G13 , G18 , G40

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disa
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von disa »

Whiteice hat geschrieben:Schaumweinsteuer zur Finanzierung der Kaiserflotte 1902 - wie gross ist unsere Flotte heute?
Richtig! Die Puffbrause muss dringend mal wieder teuerer werden.... Sonst kommen wir nie zu was.
@gmg: schon beeindruckend wie du den Diskussionen um sinnhaftigkeit und Vergleichen mit anderen Steuern aus dem Weg gehst.... :hoch :mrgreen:
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BigRisc
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von BigRisc »

gmg hat geschrieben:

Ich wollte auch nur die reine Lehre zu der Vergnügungssteuer vortragen. So wie es die entsprechenden Verantwortlichen der Satzungsgeber auch immer machen.
Hi

Es gibt keine wirkliche Lehre zur Vergnügungssteuer , sonst wäre sie bundeseinheitlich . Warum zahlen ein paar Länder gar keine VS ?? Wie sieht es mit dem Gleichstellungsparagraphen aus oder Gleiches Recht für alle ??

MFG Martin
Zuletzt geändert von BigRisc am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Wh Münzprüfer Programmierung, auch die
"Roten"

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Realkojack
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von Realkojack »

Bitte nicht Martin!
gmg ist es gewohnt in einem Forum zu hausen, wo Verschwörungstheorien und Giftspritzereien an der Tagesordung sind! Ich glaube nicht, das wir das hier auch noch haben möchten.
Zuletzt geändert von Realkojack am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Realkojack

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disa
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von disa »

Klingt ein wenig polemisch, Ralf. Ich schätze die Beiträge von gmg sehr, egal ob ich seine Meinung teile oder nicht.
Zuletzt geändert von disa am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Realkojack
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von Realkojack »

disa hat geschrieben:Klingt ein wenig polemisch, Ralf. Ich schätze die Beiträge von gmg sehr, egal ob ich seine Meinung teile oder nicht.
Ich habe nichts zu gmg geschrieben, nur zu dem Umfeld, wo ich ihn kennengelernt habe und wo er regelmäßig anzutreffen ist.
Das Gewerbesteuerforum ist meiner Ansicht nach enttäuschend wenig professionell und verdient den Namen nicht.
Ich verstehe nicht, wie man es dort auch nur ansatzweise aushält und mit den Leuten dort diskutieren kann, die sich den Anschein geben, vom Fach zu sein.

Nicht mehr oder weniger möchte ich mit meinem vorigem Beitrag aussagen.

Ich schätze gmgs Beiträge ebenfalls, weil ich mich häufig dran heißreiben könnte. Man wird zum Nachdenken angeregt und überdenkt seine eigenen Argumente. Das ist gut! :hoch
Von daher kann ich Deine Aussage auch guten Gewissens unterschreiben. :)

Da ich aber kein rechtskundiger Fachmann bin und auch nicht so tue als ob, halte ich mich bei solchen Themen inhaltlich zurück. Habe ich auch keinen Bock drauf (weswegen ich die obige Antwort zu Martin geschrieben hatte).
Zuletzt geändert von Realkojack am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Realkojack

seku-games
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von seku-games »

gmg hat geschrieben:Es war mir ja klar, welche Reaktionen ich hervorrufen werde....

Aber noch einmal:
Die Vergnügungssteuer soll das Spielvergnügen am Geldspielgerät besteuern.
Das Spielvergnügen hat der Spieler bei jedem einzelnen Spiel. Bei dem Einsatz in der Höhe, welchen er pro Spiel aufwendet.

Der Aufsteller ist lediglich der Erfüllungsgehilfe - mit dem Auftrag der Weiterleitung der Steuer - für die vom Spieler an die Stadt für das Spielvergnügen an dem GSG des Geräteaufstellers gezahlte Vergnügungssteuer.

Grüße

Wo bleibt mein Lohn als Erfüllungsgehilfe? Wenn ich quasi für die Kkommune Arbeite, steht mir der gestzliche Mindestlohn zu!!!
8,50€ x160 Std. = 1360€ ::271::

Da ich ja für die Kohle der Kommune verantwortlich bin, benötige ich noch eine Haftpflichtversicherung, einen Dienstwagen, regelmäßige Schulungen..... Ah.... Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Pension....mir fällt noch viel mehr ein.....

Fast hätte ich es vergessen: Miete für den anteiligen Kassenplatz, welche die "Kommunale Kohle" in meinem Automat in Anspruch nimmt. Die Kosten werden monatlich in kubik millimeter angerechnet. Bei 2 Centstücken kommt da ganz schön was zusammen. :lol: Optional kann auch mein SK-Cent System angemietet werden, welches die Münzen automatisch in Scheine wechselt. :-o

Da der Aufsteller der DVD - damit es jeder versteht : DVD gleich Depp vom Dienst ist - darf er für seine Dienste bei negativem Einsatz noch Geld für die anfallenden Steuern dazulegen. Ein System, das nicht nur ungerecht sondern verwerflich ist. Den Verantwortlichen gehört in gleicher Weise prozentual der Lohn abgezogen.

Vergnügungssteuer..... Wer sagt das der Spieler Vergnügen hat, wenn er nicht Gewinnt? Schlußfolgerung: Kein Vergnügen = Keine Vergnügungssteuer.

Ich habe eine gute Idee: Die Mitarbeiter eine Kommune zahlen absofort "Stuhlsteuer" :D Computer kann man im Stehen bedienen, Schreiben kann man im Stehen, telefonieren kann man im Stehen. Wenn das Stehen anstengend wird, zahlt man halt Steuer für die Arbeitserleichterung. Das sitzen bereitet ja Vergnügen :cool:

Wobei manchen Mitmenschen das "Sitzen" gar keinen Spaß bereitet :roll:
Zuletzt geändert von seku-games am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Gewerblicher Servicedienstleister
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€-Programmierung: NRI-WH-Mars-MEI-Coin/Money Controls-NSM-Comestero-SECI
€-Update: MD100-Taiko-EBA 21/3034-UBA-UBA-RC-JCM Produkte
Schechte Münz/Scheinannahme/Defekt? Wartung und Reparaturservice.
Service für „Alte Schätzchen“
:roll: Hilfe benötigt? Kostenfreie PN-Hilfe für: Münzprüfer/Akzeptoren/ Dispenser :xmas:

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Günter
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von Günter »

gmg hat geschrieben:Ich sehe die "Einsatzbesteuerung" als die gerechteste Art der Vergnügungssteuer an.
Wenn der tatsächliche Spieleinsatz zugrunde gelegt würde, würde ich Dir zustimmen. Es wäre vielleicht eine der besten zwei Lösungen.

Derzeit gibt es neben der pauschalen Besteuerung die Möglichkeiten Einwurf oder Kasse.

Der gelegentlich verwendete Einwurf (das Umwandeln von Geld in Punkte) ist ungeeignet. Das Umwandeln von Geld ist kein Vergnügungskonsum, sondern ein rein technischer Vorgang, um die Begrenzungen des Spiels umgehen zu können. Ich kann umwandeln, ohne zu spielen. Umwandeln geht auch bei der Sparkasse, nur schneller.

Die Kasse wäre allerdings eine Alternative zur Einsatzbesteuerung. Alle aktuellen Spiele werden mit einer ähnlichen Ausschüttung arbeiten, so dass es im Idealfall einen festen Zusammenhang zwischen Spieleinsatz und Kasse gibt.

Ich denke, Steuerbehörden würden den "echten" Spieleinsatz bevorzugen, weil der nicht von Aufstellern manipuliert werden könnte. Aufsteller würden die Kasse bevorzugen, weil die nicht von Spielern manipuliert werden könnte.

Günter
Zuletzt geändert von Günter am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.

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disa
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von disa »

Sorry Günter, aber das "Umwandeln" IST das Spiel. Nichts anderes.
Zuletzt geändert von disa am 16.05.2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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GS33
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von GS33 »

Gibt es denn viele Spieler, die nur umwandeln und damit glücklich sind?
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Günter
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Re: Gericht kippt Vergnügungssteuersatzung

Beitrag von Günter »

disa hat geschrieben:Sorry Günter, aber das "Umwandeln" IST das Spiel. Nichts anderes.
Es gibt zwei "Spiele". Die TR beschreibt den Geldtransfer, und nennt ihn Spiel. Und man wußte sehr genau, dass man nur noch den Geldtransfer beschreibt. Ein Höchstgewinn von 2 Euro in 5 Sekunden wäre seit etlichen Jahren absurd.

Ich nehme an, gmg bezog sich auf das wirkliche Spiel, mit dem man gewinnen und verlieren kann.

Günter

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