Orale Gummigeschmacksverstärker

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Gelöscht161
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Orale Gummigeschmacksverstärker

Beitrag von Gelöscht161 »

Edit Esteka: Folgende Beiträge sammelten sich in der Diskussion um das niedersächsische Landesspielhallengesetz..

Ich bin ja auch für jeden Scherz zu haben, und ich habe nichts dagegen, dass Ihr gerne über orale Gummigeschmacksverstärker redet. Aber tut das bitte in diesem Beitrag. Im verlinkten geht es nicht nur um die Existenzbedrohung von vielen Betrieben und Familien, sondern auch um uns, denn es wird über kurz oder lang in jedem Bundesland grossen Einfluss auf unser aller Hobby haben. Vielleicht gibt es in einigen Jahren gar keine "kleine" Aufstellung mehr, sondern nur noch staatliche Casinos, wie es viele europäische Ländern rings um uns herum schon vorgemacht haben. Und damit keine kleinen Spielstättenbesuche, keine neuen Spiele, und keine ausgemusterten Geräte. Und deshalb ist es mir so ernst, dass ich die beiden Gesprächsfäden einigermassen passend getrennt habe.
Und nun der ursprüngliche Beitrag von Dr. Hannibal Lector, und alle folgenden Antworten dazu.


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Ja, ab 1.7. kommen schwere Zeiten. Auch das Prostitutionsgesetz wird drastisch verschärft. Verboten ist dann alles (!!!) was ohne Gummi läuft bei einer Strafandrohung von 50.000,--€.
Wie oben schon geschrieben: Schluss mit lustig für Alles und Jedes.
Armes Deutschland.
Zuletzt geändert von Gelöscht161 am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

muenzspielfreund
Beiträge: 34667

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von muenzspielfreund »

Die Prostituierten selbst sollen da da gar nicht so begeistert von sein, habe ich gestern im Radio gehört.
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

Gelöscht161
Beiträge: 3072

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von Gelöscht161 »

muenzspielfreund hat geschrieben:Die Prostituierten selbst sollen da da gar nicht so begeistert von sein, habe ich gestern im Radio gehört.
So ist es.
Wollte mit meinem Beitrag darauf hinweisen, wie sehr dem Gesetzgeber die "Gesundheit" der Bevölkerung am Herzen liegt. Es wird jetzt Zug um Zug alles abgeschafft was schädlich ist. Es sollen Nikotin, Alkohol, Lebensmittel, Autos und am Schluß die Luft zum Atmen folgen.
Einfach unglaublich, wie man gegängelt wird. Der Deutsche als "widerspruchsloser Befehlsempfänger" lässt alles mit sich machen.
Zuletzt geändert von Gelöscht161 am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

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privataufsteller
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Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von privataufsteller »

Wir werden ja sehen, wie es sich entwickelt.

Aber was spricht jetzt eigentlich dagegen, ungeschützten gewerbsmäßigen Sex zu verbieten? Will da jemand für sich "sein Recht" in Anspruch nehmen, ohne Gummi zu ...?! Doch wohl klar, dass dieses Gesetz dem Schutz der Dirnen dient!
Zuletzt geändert von privataufsteller am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
VG Manuel

in der Aufstellung:
Mega X von Mega (Laufzeitgerät mit AKZ), Bungee von Mega (Laufzeitgerät mit AKZ),
, Impuls 100 von Kaiser (Laufzeitgerät mit AKZ), Fun Box von Kaiser (Laufzeitgerät)

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GS33
Beiträge: 14222

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von GS33 »

Es stellt einen Eingriff in die freie Entscheidung der Damen dar.
Zuletzt geändert von GS33 am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
7000 3774

Volley
Beiträge: 820

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von Volley »

Ja, ab 1.7. kommen schwere Zeiten. Auch das Prostitutionsgesetz wird drastisch verschärft. Verboten ist dann alles (!!!) was ohne Gummi läuft bei einer Strafandrohung von 50.000,--€.
Blasen mit Gummi macht ja auch wirklich keinen Spaß. Da kann ich die Damen verstehen... :mrgreen:
Zuletzt geändert von Volley am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
Flipperscheune
Natürlich auch mit Geldspielern!

muenzspielfreund
Beiträge: 34667

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von muenzspielfreund »

Ob das auch für so genannte "Handjobs" gilt...?
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

Gelöscht161
Beiträge: 3072

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von Gelöscht161 »

Volley hat geschrieben:
Ja, ab 1.7. kommen schwere Zeiten. Auch das Prostitutionsgesetz wird drastisch verschärft. Verboten ist dann alles (!!!) was ohne Gummi läuft bei einer Strafandrohung von 50.000,--€.
Blasen mit Gummi macht ja auch wirklich keinen Spaß. Da kann ich die Damen verstehen... :mrgreen:
Dafür werden dann bei der Produktion bessere Geschmacks- und Geruchsverstärker in die Gummis mit eingerührt. Die Palette reicht dann sicher bis zum Fischgeschmack für die Härtesten der Harten. :geek: :idea:
Zuletzt geändert von Gelöscht161 am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

Gelöscht161
Beiträge: 3072

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von Gelöscht161 »

muenzspielfreund hat geschrieben:Ob das auch für so genannte "Handjobs" gilt...?
Nein, nur für den Bereich oral, vaginal und anal.
Meines Wissens
Zuletzt geändert von Gelöscht161 am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

starrace
Beiträge: 1002

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von starrace »

muenzspielfreund hat geschrieben:Ob das auch für so genannte "Handjobs" gilt...?
Der Einwand ist nicht von der Hand zu weisen! :mrgreen: :mrgreen:
Zuletzt geändert von starrace am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Sonnenduo
Beiträge: 37

Re: Landesspielhallengesetz Niedersachsen schlägt zu

Beitrag von Sonnenduo »

Wer kontrolliert denn ob die Freier die Arbeitsschutzkleidung

tragen? :shock:
Zuletzt geändert von Sonnenduo am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Georg

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Esteka
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test

Beitrag von Esteka »

test
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

muenzspielfreund
Beiträge: 34667

Re: Orale Gummigeschmacksverstärker

Beitrag von muenzspielfreund »

Stefan, der zweite Beitrag von mir in diesem Thema (das ist der vierte von oben) gehört aber auch noch in das Niedersachsen-Thema und nicht in den Lümmeltüten-Thread. Den genannten Beitrag hast Du versehentlich mit hierher verschoben. Den musst Du bitte noch wieder zurückschieben.
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

gmg
Beiträge: 887

Re: Orale Gummigeschmacksverstärker

Beitrag von gmg »

§ 32
Kondompflicht; Werbeverbot
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in Prostitutionsstätten, in sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten Räumen und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.
(3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben
1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Träger-mediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder
3. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zu-gänglichmachen gleich.
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

Volley
Beiträge: 820

Re: Orale Gummigeschmacksverstärker

Beitrag von Volley »

Macht man sich eigentlich strafbar wenn die Tüte morsch ist und im Einsatz reisst?
Zuletzt geändert von Volley am 16.05.2018, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
Flipperscheune
Natürlich auch mit Geldspielern!

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