Auswirkung neue SPVO -- TR.5

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privataufsteller
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von privataufsteller »

katzel hat geschrieben: Ja wer kann das sein?
Muß ich wirklich Namen nennen?
Ich glaube eher nicht.
Na, wenn du lieber nur Andeutungen machst, natürlich nicht.
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Günter
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Günter »

Egal, wie die zukünftige Spielverordnung aussehen wird, sie wird Spielsucht vielleicht etwas eingrenzen, aber nicht wirksam unterbinden.

Unterhaltungsgeräte mit Höchstgewinnen von vielleicht 10 oder 20 Euro würden zum Zusammenbruch der Branche führen. Gewinnmöglichkeiten sind unerläßlich, um Kunden an die Geräte zu bringen. Sobald man Gewinne wie 100 oder 200 Euro hat, die für Spieler interessant sind, gibt es auch Menschen, die dem Spiel mehr oder weniger verfallen.

Mir persönlich gefallen Spielerkarten mit Limit. Finanzieller Ruin wird erschwert, Straftaten zum Finanzieren des Glücksspiels werden seltener vorkommen. Wie man dazu steht, dass Empfänger von Sozialgeld spielen, ist Ansichtssache. Mit 20 Euro monatlich ist es nicht möglich, Glücksspiel als Hobby zu betreiben, auch nicht, wenn man mit 5 Cent Einsatz spielt.

Noch ein Nachteil einer solchen Regelung, den wir schon einmal hatten:

- wie verfährt man bei ausländischen Kunden?

Mit der SpVo wird man vielleicht erreichen, dass sich das Spiel wieder an der Gesetzgebung orientiert (sofern man das überhaupt zuläßt - siehe 2 Euro Höchstgewinn in 5 Sekunden). Ist ja kein Wunder, dass sich die Branche immer wieder mit unreguliertem Glücksspiel misst. Bis auf den verzögerten Geldtransfer unterscheiden sich die Geräte kaum.

Günter
Zuletzt geändert von Günter am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.

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privataufsteller
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von privataufsteller »

Günter hat geschrieben:- wie verfährt man bei ausländischen Kunden?
In den Hotels findet diesbezüglich jede Woche ein "Player's breakfast" mit Schatzi und Anmeldebogen statt.
Zuletzt geändert von privataufsteller am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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katzel
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von katzel »

Mit 20 Euro monatlich ist es nicht möglich, Glücksspiel als Hobby zu betreiben, auch nicht, wenn man mit 5 Cent Einsatz spielt.
Hobby war vielleicht der falsche Begriff, aber du gehst hier von "kontinuierlich" aus, und das ist falsch.
Es gibt da mehrere Personen die einfach aus Spaß 1-2 mal pro Monat in die Spielhalle gehen. Diese "Spaßspieler" werden scheinbar immer wieder vergessen und auch die Gesamteinsatzhöhe dieser Personen von 10-30 Euro ist scheinbar ein Unding.
Diese Personen aus meinem Bekanntenkreis beziehen zwar keine Sozialhilfe, aber das ist und muss auch egal bleiben.
Zuletzt geändert von katzel am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
Der Gewinner sucht für jedes Problem eine Lösung, der Verlierer sucht für jedes Problem eine Ausrede.

muenzspielfreund  
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von muenzspielfreund »

Ich finde das nicht gut, wenn die Leute mit so niedrigem Einkommen spielen. Auch wenn es nur 10 bis 30 EUR sind. Die haben dann hinterher kein Geld mehr für Zigaretten und Bier.
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

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disa
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von disa »

muenzspielfreund hat geschrieben:Ich finde das nicht gut, wenn die Leute mit so niedrigem Einkommen spielen. Auch wenn es nur 10 bis 30 EUR sind. Die haben dann hinterher kein Geld mehr für Zigaretten und Bier.
Sehr schön. :hoch
Aber ich denke die Diskussion wird auch wieder kommen, wie beim Lotto damals....
Zuletzt geändert von disa am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
Geldspieler: zuviele...
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Günter
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Günter »

muenzspielfreund hat geschrieben:Ich finde das nicht gut, wenn die Leute mit so niedrigem Einkommen spielen. Auch wenn es nur 10 bis 30 EUR sind. Die haben dann hinterher kein Geld mehr für Zigaretten und Bier.
Versuche mal, mit Hartz4 auszukommen. Zocken, Alkohol und Zigaretten sind da nicht drin. Machst Du es trotzdem, jonglierst Du jeden Monat mit notwendigen Ausgaben, und den billigsten Lebensmitteln herum.

Heute steht im Videotext zufällig etwas zu einer Hartz4-Studie. 1,1 Millionen mit Schuldenproblemen (schon 500 Euro Schulden können zu einem schwer lösbaren Problem werden - 20 Monate zu 25 Euro), 0,45 Millionen mit Suchtproblemen. Als Überschuß der Gesellschaft die Obdachlosen unserer Zeit.

Spielsucht in staatlichen Casinos wird ein Problem bleiben, wenn auch seltener, als beim gewerblichen Glücksspiel - aufgrund der Verfügbarkeit. Soll unreglementiertes Glücksspiel möglich sein, gehört es für mein Empfinden nicht in den gewerblichen Bereich (Spielhallen, Gaststätten). Die Trennung von reglementiertem gewerblichem und weitestgehend unreglementiertem staatlichen Glücksspiel finde ich gar nicht so schlecht.

Die Sperrmöglichkeit ist eine Notbremse, wenn es auch häufig schon zu spät sein wird. Wie sollte man mit dem staatlichen Glücksspiel umgehen?

Günter
Zuletzt geändert von Günter am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.

gmg
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von gmg »

Der neueste Entwurf der 6. Novelle der Spielverordnung wurde nunmehr der Europäischen Kommisssion notifiziert und ist somit veröffentlicht worden.
Die Änderungen aus dem Auflagenbeschluß des Bundesrates sind in dem beigefügten Dokument "in rot" eingearbeitet.

Ende der Notifizierungsfrist zunächst 22. 09. 2014.

BMWi gibt folgende Zusammenfassung:
8. Inhaltszusammenfassung
Mit dem Verordnungsentwurf werden die Regelungen zu den Geldspielgeräten verschärft (s. die Notifizierung 2013/149/D). Im Verordnungsverfahren hat der Bundesrat Änderungen des Verordnungsentwurfs gefordert, die im vorliegenden Entwurf übernommen werden (die Änderungen gegenüber der Fassung der Notifizierung 2013/149/D sind kenntlich gemacht). Dazu gehören insbesondere die Absenkung der Gewinnaussichten, Beschränkungen des so genannten Punktespiels, die Absenkung des maximalen Gewinns und Verlusts pro Stunde sowie das Verbot der so genannten Automatiktaste.

Anmerkung:
BMWi spricht somit nur von einer Beschränkung des so genannten Punktespiels, nicht von einem Verbot.

Grüße
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Esteka
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Esteka »

Danke!

Ausführungen zur "Beschränkung des Punktespiels" habe ich im Text nicht gefunden. Paragraph?

In Gaststätten dürfen also immerhin 2 Geldspieler aufgestellt werden. Die Branche hatte ja Sorge vor einer Beschränkung auf 1.

Bedeutet "Zufälligkeit" des Spielablauf die Spielersicht oder die Programmierung?
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

gmg
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von gmg »

GERNE!

Zum Punktspiel:
Das Punktespiel ist durch die aktuelle Spielverordnung nicht geregelt worden. Da es nicht geregelt worden war, konnte es so wie es bekannt ist durch die Hersteller ausgestaltet werden. PTB hatte keine Einwendungen gegen das Punktspiel (da es ja nicht verboten war).....

Dem soll nunmehr die nachfolgende Änderung der Spielverordnung entgegenwirken:

10. § 13 wird wie folgt geändert:
a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
b) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:
1. Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.“

Damit war nach meinem Verständnis das Ende des Punktespiels gegeben.
Allerdings sieht es das BMWi offensichtlich nicht so...

Zitat on aus dem Anschreiben an die Europäische Kommission:
....Beschränkungen des so genannten Punktespiels....

Momentan bin ich irritiert...

Zitat
Bedeutet "Zufälligkeit" des Spielablauf die Spielersicht oder die Programmierung?

Ich denke mir, damit ist die Programmierung gemeint.
Details werden wir aber erst erhalten, wenn die neuen Technischen Richtlinien der PTB notifiziert werden..

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Esteka
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Esteka »

Ohne Punktespiel macht die Regel "Beachränkung der Gewinnaussicht auf €300" gar keinen Sinn. Wenn damit direkte Geldgewinne gemeint wären, könnten die sofort ausgezahlt werden, was eine Liberalisierung ggb. dem jetzigen Zustand darstellen würde, und bestimmt nicht gewollt ist.
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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privataufsteller
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von privataufsteller »

Zwischenfazit:
Jeder rechnet natürlich wieder mit dem Schlimmsten.
Und vermissen werden wir die "alten Zeiten" ja eh wieder.
Also, sei bereit!
Zuletzt geändert von privataufsteller am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Günter »

Die Passage bleibt als §13 Nummer 2 erhalten:
Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden; dabei darf der Einsatz 0,20 Euro nicht übersteigen und der Gewinn höchstens 2 Euro betragen.
Es bleibt also bei einem Gewinn in Punkten oder Sonderspielen (oder AGs/CGs).

Folgende Passage bleibt als §13 Nummer 3 erhalten:
Bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Einsatzleistungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Einsatz um höchstens 0,03 Euro je volle Sekunde erhöht werden; bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Gewinnauszahlungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Gewinn um höchstens 0,30 Euro je volle Sekunde erhöht werden. Darüber hinausgehende Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind ausgeschlossen.
Ein "Gongspiel" wäre also auch weiterhin möglich.
die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen,
Sind 100 AG/CG eine höhere Gewinnaussicht, als 300 Euro?

Günter
Zuletzt geändert von Günter am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Esteka
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Esteka »

AGs sind kein "fester Gegenwert" von irgendwas, also von der €300 Regel nicht betroffen .

Dagegen sind Punktwerte im Gewinnplan ein fester Gegenwert von Cent.

Nach der Logik könnten die Gewinnpläne gleichwertig bleiben, allerdings bei höheren Einsätzen mit inflationär vielen AGs gefüllt.
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Günter »

Begrenzt durch §13 Nummer 6a:
Nach drei Stunden Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause ein, in der es für mindestens fünf Minuten in den Ruhezustand versetzt wird; zu Beginn des Ruhezustandes sind die Geldspeicher zu entleeren und alle Anzeigeelemente auf die vordefinierten Anfangswerte zu setzen.
Zentral ist in Zukunft auch §13 Nummer 1:
Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.
Klingt wie ein beliebiges normales Spiel. Da aber der Gesetzgeber die Umgehung der 2-Euro-Grenze durch die Begrenzung der Gewinnaussicht auf 300 Euro offensichtlich voraussetzt, bleibt offen, wie in den TR "ein Spiel" definiert wird, und was die Hersteller aus "einem Spiel" machen.

Endet ein Spiel nun mit einer Gewinnaussicht, oder kann mit der Gewinnaussicht weiter gespielt werden?

Günter
Zuletzt geändert von Günter am 16.05.2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.

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