Auswirkung neue SPVO -- TR.5

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privataufsteller
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von privataufsteller »

Stell mir das schon sehr sehr geil vor:
Ein Bungee, der von der Spielgeschwindigkeit im Hobbymodus läuft.
In Wirklichkeit wäre es aber Echtspiel.
Klassäää!
Mauridia_19.gif
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Zuletzt geändert von privataufsteller am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
VG Manuel

in der Aufstellung:
Mega X von Mega (Laufzeitgerät mit AKZ), Bungee von Mega (Laufzeitgerät mit AKZ),
, Impuls 100 von Kaiser (Laufzeitgerät mit AKZ), Fun Box von Kaiser (Laufzeitgerät)

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Esteka
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Esteka »

Die künftige Auszahlquote vorherzusagen ist schwierig. Sie ist nirgendwo 
festgeschrieben, sondern entwickelt sich durch Konkurrenzkampf der grossen 
Hersteller am Markt. 2006 hat Novomatic in Deutschland mit hohen Quoten 
nennenswerte Marktanteile gewonnen, die Konkurrenz hat nachgezogen.

Die Auszahlquote ist für den Aufsteller auch nur ein Parameter des 
wirtschaftlichen Erfolgs. Andere Parameter sind Lohn- und Gerätekosten, 
Miete, Strom , Heizung, Rücklagen, Gewinnerwartung, Steuern und vieles 
mehr. So ist für den einen Unternehmer eine Auszahlquote von 93% noch 
auskömmlich. für den anderen Unternehmer in der Nachbarstadt wird es zum 
Verlustgeschäft.

93 % Auszahlquote bedeutet: das Verhältnis von Spieleinsatz abzüglich 
Spielgewinn durchschnittlich für jedes einzelne Spiel. Für den Unternehmer 
hat diese Auszahlquote wenig Aussagekraft. Betritt ein Spieler die 
Spielstätte mit €10 und macht 100 Drehs a 10ct an einem Gerät mit 93% 
Auszahlquote, wird er nach vielen, vielen Sitzungen im Schnitt €9,30 übrig 
behalten. Doch die wenigsten Spieler verlassen dann die Spielstätte. Sie 
spielen weiter. Nach weiteren 93 Spielen sind noch €8,65 übrig, nach 
weiteren 86 Drehs nur noch €8. Beendet der Spieler die Sitzung und nimmt 
sein Geld, hat er somit eine "Spielerquote" von 80% erlebt. Obwohl er 
andauernd mit 93% gespielt hat. Manche Spieler werden sogar mit echtem 
Gewinn aufhören.

Wie hoch diese "Spielerquote" ist, läßt sich nicht berechnen, sondern nur 
durch rückblickende Beobachtung ermitteln (Geldeinwurf abzüglich 
Geldauswurf). Es hat zu tun mit der Verweildauer, also der Auslastung der 
Geräte. Diese ist von Spielstätte zu Spielstätte unterschiedlich. Sie ist 
jedoch deutlich tiefer als die Auszahlquote und kann theoretisch 0% 
betragen, wenn jeder Spieler solange spielt, bis sein Portemonnaie leer 
ist.

Sofern die Annahme richtig ist, dass durch die Neue SpV das Spiel weniger 
attraktiv wird, und weniger Verweildauer erzeugt wird, sind die bisherigen 
Parameter für den Unternehmer wahrscheinlich nicht mehr auskömmlich. Ein 
Gegenmittel könnten tatsächlich niedrigere Auszahlquoten sein. Die 
Hersteller werden die Schmerzgrenze der Spieler ausloten müssen, um dem 
Unternehmer einen Betriebsgewinn zu ermöglichen, aber auch das Spiel nicht 
völlig uninteressant werden zu lassen. Ein klassisches 
betriebswirtschafliches Szenario. Wie teuer darf ich die Kugel Eis 
anbieten, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen? Mit 2,50€ pro Kugel 
verdient der Eisverkäufer pro Kugel zwar am meisten, aber er wird am Tag 
nur noch wenige Kugeln verkaufen können. Vielleicht ist ein Preis von 1€ 
besser, bei dem 100 Kugeln verkauft werden? Oder 0,50€, obgleich unter 
Produktionskosten, um erstmal die Konkurrenz zu ruinieren? 

Dieser Prozess wird wahrscheinlich mehrere Jahre dauern, und wie üblich 
uns Spielern verborgen bleiben. 
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

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kobayashi
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von kobayashi »

Günter hat geschrieben:Geht man von 20 Cent Einsatz in 5 Senkunden aus, käme man bei 80% Ausschüttung auf maximal 28,80 Euro pro Stunde. Hängt dann vom erlaubten langfristigen Stundenverlust ab.

Günter
Du hast noch einen kleinen, aber vom Prinzip her erst mal unbedeutenden Rechenfehler gemacht.

Die Spielstunde hat aufgrund der Zwangspause nur 55 Minuten, daher könnten maximal 26.40 Euro bei 80% AQ eingespielt werden.

Hört sich erst mal recht hoch an und vom der Theorie her wahrscheinlich höher als jetzt.

Hier ist dann die Frage welchen Stundenverlust der Aufsteller braucht um mit einer Einzelkonzession noch kostendeckend arbeiten zu können.

Ok viel Glaskugellesen bringt jetzt wenig solange die exakten Inhalte der SpVO und TR nicht bekannt sind.
Zuletzt geändert von kobayashi am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
Merkur Magie Spielescout 2011


Wulff : Trianon, Regent 100, SuperJoker
BallyWulff : Winplay SL, Round Runner, Gloria SL, Wide Wall Red Hot Firepot
Löwen : Big Bang
Adp: Bahia, Taifun Quick, ShowDown, Impuls, Merkur Ergoline TR3 Paket
Auf "Halde" :
NSM : Super70
Bergmann : Grand Bonus
Die Antiken : Astoria Supra, Wulff Duplomat
Projekt: Computereinbau in Rotomat Lord

muenzspielfreund
Beiträge: 34667

Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von muenzspielfreund »

Das sehe ich anders, Alex!

Nach einer Stunde ununterbrochenen Spielens werden 5 Min. Stundenpause eingelegt.

Wenn ich also um 12 Uhr in die Halle gehe und ein Gerät mehrere Stunden ununterbrochen bespiele, dann müsste es meinem Verständnis nach so aussehen:

12:00 Uhr 1. Spielstunde (60 Minuten)
13:00 Uhr Spielpause (5 Minuten)
13:05 Uhr 2. Spielstunde (60 Minuten)
14:05 Uhr Spielpause (5 Minuten)
14:10 Uhr 3. Spielstunde (60 Minuten)
15:10 Uhr Spielpause (5 Minuten)
15:15 Uhr 4. Spielstunde (60 Minuten)
16:15 Uhr Spielpause (5 Minuten)

So empfinde ich es auch, wenn ich einmal länger an einem Gerät spiele.

Mag sein, dass ich mich da täusche. Aber laut SpielV interpretiere ich das so.
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

Aztek06
Beiträge: 2074

Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Aztek06 »

muenzspielfreund hat geschrieben:Das sehe ich anders, Alex!

Nach einer Stunde ununterbrochenen Spielens werden 5 Min. Stundenpause eingelegt.

Wenn ich also um 12 Uhr in die Halle gehe und ein Gerät mehrere Stunden ununterbrochen bespiele, dann müsste es meinem Verständnis nach so aussehen:

12:00 Uhr 1. Spielstunde (60 Minuten)
13:00 Uhr Spielpause (5 Minuten)
13:05 Uhr 2. Spielstunde (60 Minuten)
14:05 Uhr Spielpause (5 Minuten)
14:10 Uhr 3. Spielstunde (60 Minuten)
15:10 Uhr Spielpause (5 Minuten)
15:15 Uhr 4. Spielstunde (60 Minuten)
16:15 Uhr Spielpause (5 Minuten)
So siehts aus Sven. ;-)
Zuletzt geändert von Aztek06 am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.

muenzspielfreund
Beiträge: 34667

Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von muenzspielfreund »

Danke ::134:: !
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

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kobayashi
Beiträge: 4897

Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von kobayashi »

Na wenn René das auch so sieht muss ich mich wohl geschlagen geben, zumindest was dann die möglichen Spiele pro Stunde betrifft.

Nehmen wir aber eine feste vorgeschriebene Tagesöffnungzeit von X Stunden, so stehen dem Aufsteller pro Tag dann doch nur jeweils 55 Minuten von den X-Stunden zu Verfügung.

Also so ganz falsch ist meine Betrachtung dann doch nicht.

Hier geht dann natürlich die Auslastung mit ein ob der Pausenverlust in Leerlaufzeit oder Spielzeit fällt.
Zuletzt geändert von kobayashi am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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NSM : Super70
Bergmann : Grand Bonus
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Günter
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Günter »

Man wird sicher nicht an die erlaubte Grenze gehen müssen. 20 Cent Einsatz wird leicht unter dem derzeitigen Durchschnittseinsatz liegen. Dazu eine größere Spieldauer, und kein Autostart. Ausschüttungen über 90% werden dann nicht mehr möglich sein, aber unter 80% wird man sicher nicht gehen müssen.

80% fände ich schon happig. Das wäre ungefähr so, als ob man bei BoR die Featureverlängerung weglassen würde.

Man könnte die 5 Sekunden bestimmt interessant füllen. Wahlweise mit 2 Wahlzensätzen, wie Esteka vorschlug. Ich denke da an Jade Prinzess, das sich mit seinen 10 Walzen gut in die 5 Sekunden einpassen würde.

Günter
Zuletzt geändert von Günter am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Esteka
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Esteka »

Günter hat geschrieben:80% fände ich schon happig. Das wäre ungefähr so, als ob man bei BoR die Featureverlängerung weglassen würde.
Gut geschätzt, Günter! Ich habs grad mal durchgerechnet und komme auf 83,5%
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

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Günter
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Günter »

Bei einem einheitlichen Spieleinsatz von 20 Cent würden die ganzen 5-Cent-Spieler ins staatliche Automatencasino abwandern.

Gibt es überhaupt einen Entwurf, über den wir sprechen?

Günter
Zuletzt geändert von Günter am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.

gmg
Beiträge: 887

Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von gmg »

Günter hat geschrieben: Gibt es überhaupt einen Entwurf, über den wir sprechen?
Günter
Aktuell gibt es den Entwurf des BMWi und den Auflagenbeschluß des Bundesrates.

Der Auflagenbeschluß wird aktuell durch das BMWi in seinen Entwurf 1 : 1 eingefügt.

Die Frage kann man momentan also mit einem klassischen JEIN beantworten...

Grüße
Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.

marius1989
Beiträge: 18

Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von marius1989 »

Kann man diesen Entwurf irgendwo einsehen oder nachlesen? Würde mich interessieren was sich sonst noch alles so ändert.
Zuletzt geändert von marius1989 am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.

gmg
Beiträge: 887

Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von gmg »

marius1989 hat geschrieben:Kann man diesen Entwurf irgendwo einsehen oder nachlesen? Würde mich interessieren was sich sonst noch alles so ändert.
Da kommt gleich noch eine weiterer Beitrag.

Grüße
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gmg
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von gmg »

marius1989 hat geschrieben:Kann man diesen Entwurf irgendwo einsehen oder nachlesen? Würde mich interessieren was sich sonst noch alles so ändert.
... und hier kommt der zweite Teil....

In den noch nicht bearbeiteten Entwurf des BMWi musst Du die Auflagen des Bundesrates einarbeiten.


Grüße
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Zuletzt geändert von gmg am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Günter
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Re: Auswirkung neue SPVO -- TR.5

Beitrag von Günter »

Danke für die Dateien, gmg.

Ich glaube nicht, dass wir eine logische und in sich konsistente Spielverordnung bekommen werden. Ich befürchte da erneut eine Fehlregulierung.

Das fängt für mich schon mit dem Höchstgewinn von 2 Euro in 5 Sekunden an. Das Punktespiel soll abgeschafft werden, für die Gewinne bleibt es aber unumgänglich (Punktespiel, Sonderspiel, was auch immer). Entsprechend bleibt auch die Begrenzung von Gewinnaussichten auf 300 Euro wertlos. Man kann ja eh nur 2 Euro gewinnen.

Die Begrenzung auf einen Verlust von 60 Euro pro Stunde (Summe der Einsätze - Summe der Gewinne) ist unsinnig. Das führt nur zu Spielpausen von bis zu 30 Minuten. Der Spieler drückt das Geld ab, und spielt an einem anderen Gerät weiter, weil ihm die Wartezeit zu lang ist. Das Gerät kann nicht bespielt werden. Sinnvoller wäre es, mit mehr Spielpausen zu arbeiten, die den Spieler zum Nachdenklen anregen. Nach 50 Euro Verlust, spätestens aber nach 60 Minuten macht das Gerät eine Spielpause von 5 Minuten, während der das Guthaben ausgezahlt werden kann. Der Spieler kann nachdenken, das Gerät bleibt weitestgehend bespielbar.
gmg hat geschrieben:Hier nun der neue Gesetzestext mit der entsprechenden Begründung:

"Der Spieleinsatz darf nur in Euro und Cent erfolgen. Ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes."
5 Sekunden sind eine lange Zeit. Das Spiel könnte auch mit einem 1:1-Risiko auf 0 oder ein Walzenspiel beginnen, und schon kann man mit "40 Cent" Einsatz spielen.

Gewonnen werden Gummipunkte - durch die Beschränkung auf 2 Euro geht es gar nicht anders. Darf man die Gummipunkte gegen Spielende noch riskieren? Wenn man sie riskieren dürfte, dann dürfte man theoretisch auch mit ihnen weiter spielen, womit man wieder beim Punkteeinsatz wäre.

Die Begrenzung auf 20 Cent Einsatz halte ich für sinnvoll. Ein Höchstgewinn von 200 Euro, die mit diesen 20 Cent Einsatz erzielt werden können, würde ausreichen. Selbst 50 Euro reichen im Grunde aus. Zu tief darf man nicht gehen, da es noch Glücksspiel bleiben soll.

Angenommen, ein Spiel startet mit der Einsatzleistung von 20 Cent, und endet mit dem kompletten Aufzählen des Gewinns auf den Geldspeicher. Der Höchstgewinn pro Spiel (Direktgewinn, durch ein Feature, oder was auch immer) beträgt 100 Euro. Nach jedem Spiel wird das Gerät bis auf den Geldspeicher in seinen Ausgangszustand zurückversetzt. Das würde nur wenige Spielideen unmöglich machen, aber verhindern, dass höhere Gewinne über mehrere Spiele verteilt werden können.

Eine Spielpause gibt es nach einem Verlust wie 50 Euro, nach einem Gewinn wie 200 Euro, spätestens nach einer Stunde.

In diese Richtung würde ich mir die Spielverordnung wünschen. Ein kleines Spiel mit begrenzten Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, und kreativer Freiheit für die Entwickler, die zu einem hohen Unterhaltungswert führt.

Die Begrenzung des durchschnittlichen Stundenverlustes auf 20 Euro halte ich für sinnvoll, vielleicht ergänzt mit einer Mindestauszahlungsquote von 80% bezogen auf den Spieleinsatz von 20 Cent. Die Spiele sind für die meisten Spieler undurchschaubar. Der Spieler hat dann zumindest die Möglichkeit, zu kalkulieren, was ihm sein Spielen kostet.

Günter
Zuletzt geändert von Günter am 16.05.2018, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.

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