So kann man es auch machen

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Weisbender
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So kann man es auch machen

Beitrag von Weisbender »

Vor 3 Wochen bei mir für 50 Euro gekauft, jetzt für 140 Euro wieder verkaufen, wenn man den Preis bekommt. Aber so kann es gehen. :-o :-o

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 3-168-1872" onclick="window.open(this.href);return false;
Zuletzt geändert von Weisbender am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Bally Wulff: Continental II BJ 1984, Arthus BJ 1995. Hellomat: Convoy BJ 1987, Poker21 BJ 1980. NSM-Löwen: Triomint Chance BJ 1981, Tutti Frutti BJ 1984. Bergmann: Victory BJ 1983.

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GS33
Beiträge: 14222

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von GS33 »

Schade um das schöne Gerät. Für 50 Euro hätte ich den auch genommen.
Zuletzt geändert von GS33 am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Weisbender
Beiträge: 1130

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von Weisbender »

Hatte ihn auf E-Bay Kleinanzeigen angeboten, mit noch weiteren Geräten. Ich hoffe, er kommt in gute Hände.
Zuletzt geändert von Weisbender am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Doppel Jackpot
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Re: So kann man es auch machen

Beitrag von Doppel Jackpot »

Weisbender hat geschrieben:Vor 3 Wochen bei mir für 50 Euro gekauft, jetzt für 140 Euro wieder verkaufen, wenn man den Preis bekommt. Aber so kann es gehen. :-o :-o

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 3-168-1872" onclick="window.open(this.href);return false;
Ist ja nichts Verwerfliches dabei.

Kaufen und versuchen für einen teureren Preis verkaufen - das ist doch vollkommen legitim!

Aber noch ist er ja nicht weg - mal sehen, ob er ihm für diesen Preis überhaupt verkaufen kann...
Zuletzt geändert von Doppel Jackpot am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.

Zinn7
Beiträge: 584

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von Zinn7 »

Hallo

aus meiner Sicht ein der besseren Bally Wulff Geräte.
Super Sound und LED Bild.

Macht jede Menge Spass.

Den Preis kann er erzielen, dies ist das Gerät auf alle Fälle Wert,
wenn es im guten Zustand ist.

Gruß
Zuletzt geändert von Zinn7 am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Pulli
Beiträge: 1347

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von Pulli »

Oh den hätte ich auch genommen, wenn der Weg nicht wäre. Bei mir wäre er aber auch viel länger geblieben.
Zuletzt geändert von Pulli am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
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merkurdisc
Beiträge: 1767

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von merkurdisc »

Pulli hat geschrieben:Oh den hätte ich auch genommen, wenn der Weg nicht wäre. Bei mir wäre er aber auch viel länger geblieben.
Vieleicht kann ihn ein Vereinskollege abholen,und zur MV mitbringen. Ich würde dir den dann mitbringen,sofern du bei der MV nicht anwesend sein kannst.
Zuletzt geändert von merkurdisc am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt nichts Gutes,außer man tut es ::134::

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GS33
Beiträge: 14222

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von GS33 »

Doppel Jackpot hat geschrieben: Ist ja nichts Verwerfliches dabei.

Kaufen und versuchen für einen teureren Preis verkaufen - das ist doch vollkommen legitim!
So lange er den Gewinn ordentlich versteuert.
Zuletzt geändert von GS33 am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Gelöscht161
Beiträge: 3072

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von Gelöscht161 »

GS33 hat geschrieben: So lange er den Gewinn ordentlich versteuert.
Sehe ich auch so. Ist m.E. durchaus mit einem Spekulationsgewinn wie bei Aktiengeschäften gleichzusetzen.
Zuletzt geändert von Gelöscht161 am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Esteka  
Beiträge: 28305

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von Esteka »

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, ab wann Verkaufen von Dingen gewerbsmäßig und damit steuerpflichtig wird. Die Rechtssprechung hat ein paar Leitsätze entwickelt. Im Einzelfall entscheidet ein Richter:

Wer regelmäßig Dinge verkauft, dem unterstellt das Finanzamt oft Gewinnerzielungsabsicht.Wenn dabei binnen zwölf Monate mindestens 600 Euro Gewinn aus solchen privaten Verkäufen erzielt werden, muss den gesamten Betrag versteuert werden. Dabei fällt Einkommens- Gewerbe- und Umsatzsteuer an. Letzteres bedeutet, dass von jedem Verkauspreis 19% MwSt. abzuführen sind, auch wenn dem Käufer gar keine MwSt. in Rechnung gestellt wurde.

Besondere Abteilungen der Finanzämter checken mit speziellen Suchmaschinen ständig eBay &Co. auf gewerbliche Verkäufer. Die Plattformen müssen Adressdaten liefern. Es folgen dann Kontrollmeldungen bei den örtlichen Finanzämtern.

Wenn Steuern hinterzogen wurden, und keine ausreichenden Untrlagen vorliegen, z.B. gültige Rechnungen, werden Umsätze großzügig geschätzt, so dass erheblich höhere Summen zu versteuern sind als umgesetzt wurden. Hinzu kommekn Anwaltskosten, Bußgelder und in schweren Fällen Freiheitsstrafen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Vorstrafe, die in manchen Berufszweigen wie dem Bankgewerbe wie ein Berufsverbot wirkt.

Fazit: Gewerbliches Handeln kann schon bei wenigen Geldspielern begonnen, die mit Gewinn verkauft werden, und noch Jahre später richtig teuer werden.
Zuletzt geändert von Esteka am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
Spieler sind Menschen, die dem Glück eine Chance geben. (Werner Mitsch)

muenzspielfreund
Beiträge: 34667

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von muenzspielfreund »

Bei dieser Thematik muss man aus rein moralischer (unberührt von der rechtlichen Seite) ganz klar einige Dinge unterscheiden.

Wenn jemand hier und da ein Gerät für sich kauft, um damit zu spielen und/oder es in die eigene Sammlung aufzunehmen, er einige davon zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkauft und dabei bei manch einem Gerät einen höheren Preis erzielt, als er bezahlt hat, dann ist das vollkommen in Ordnung. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Wie zum Beispiel, dass der Marktwert eines bestimmten Modells zwischenzeitlich gestiegen ist und/oder dass der Besitzer nicht selten auch noch viel Zeit, Arbeit, Mühe, Geld und Liebe in das Gerät gesteckt hat. Ganz davon abgesehen kommt es umgekehrt ja auch vor, dass der Besitzer für ein Gerät beim späteren Wiederverkauf durchaus auch einmal einen geringeren Preis erzielt, als er selbst dafür bezahlt hat. Alles in Ordnung an dieser Stelle.

Ein billig angebotenes Gerät nur zu kaufen, um es direkt wieder für den doppelten oder dreifachen Preis zu verkaufen, finde ich zwar daneben und geldgeil, ist bei Einzelvorgängen aber nicht verboten und von daher auch nicht wirklich an den Pranger zu stellen.

Schlimm finde ich allerdings, wenn Leute ohne Gewerbeanmeldung ein so genanntes "Hobby" betreiben, dass sich in erster Linie so gestalltet, dass sie Dutzende oder in selteneren Fällen gar Hunderte Geräte auf einmal zum Niedrigstpreis aufkaufen und damit dann so verfahren, wie im vorherigen Absatz beschrieben. Margen von 1500% und mehr sind da nicht selten die Regel. Und genau die Leute sind es dann, die sich dann beschweren, weil sie jemand bei der Finanzbehörde gemeldet und gewerblichen Handel ohne Gewerbeanmeldung "unterstellt" hat. Da ist das Geheule hinterher dann groß. Hatten wir ja auch vor vielen Jahren schon einmal bei einem ehemaligen Vereinsmitglied, so einen Vorfall. Wenn schon, dann sollten sich diejenigen, die in einem derart großen Umfang nebenerwerbsmäßug mit Geräten handeln, auch eine Gewerbeanmeldung dafür einreichen. Die kostet vielleicht 20 EUR. Und was die für die Verkäufe zu entrichtende Steuer angeht, da müssen wir alle doch unsere Last tragen. Ganz gleich ob als Arbeiter, Angestellter oder Selbstständige.

Das ist meine Meinung zu diesem Thema.
Zuletzt geändert von muenzspielfreund am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
zumindest zugedröhnt glaub‘ ich mir des…

Digidaddler
Beiträge: 1281

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von Digidaddler »

Oben steht ja eindeutig Gewinn und nicht Erlös. Meine Erinnerung war, dass über alles nivelliert nicht ein Euro übrig blieb, wenn man gelegentlich ein Gerät aus dem Bestand verkaufte. Wer seine alte Anrichte für 700 Euro verkauft, fällt auch noch nicht darunter.
Zuletzt geändert von Digidaddler am 16.05.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.

Gelöscht161
Beiträge: 3072

Re: So kann man es auch machen

Beitrag von Gelöscht161 »

muenzspielfreund hat geschrieben:
Wenn schon, dann sollten sich diejenigen, die in einem derart großen Umfang nebenerwerbsmäßug mit Geräten handeln, auch eine Gewerbeanmeldung dafür einreichen. Die kostet vielleicht 20 EUR. Und was die für die Verkäufe zu entrichtende Steuer angeht, da müssen wir alle doch unsere Last tragen. Ganz gleich ob als Arbeiter, Angestellter oder Selbstständige.

Das ist meine Meinung zu diesem Thema.
Da ist man dann auf der sicheren Seite. Aber das Ganze was da noch dran hängt:
1)Gewerbeanmeldung bei der Stadt
2) Die Stadt informiert das Finanzamt und die zuständige Berufsgenossenschaft
3) Vom Finanzamt erhält man eine andere (neue) Steuernummer, an der direkt erkannt wird, dass Du selbständig bist.
4) Es muss anfangs monatlich, später evtl. nur dreimonatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung via Internet/ELSTER abgegeben werden.
5) Bei der Steuereklärung muss eine EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung) abgegeben werden.
6) Muss man der Berufsgenossenschaft klarmachen, dass das Ganze nur "hobbymässig" betrieben wird

Viel Stress und Arbeit, wenn wie oben angegeben, mehr als 600,--€ erzielt werden.

Deswegen habe ich noch nie auch nur ein einziges Teil bei ebay verkauft. Auf den ganzen, typisch deutschen, Behörden-Zauber kann ich liebend gerne verzichten. So was würde es m.E. in Griechenland oder Albanien wohl kaum geben. Dort würde man einem, zu Recht wie ich meine, "den Puls fühlen".

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