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Merkur
Aus dem "Münzautomat 3-1992
Das Geldspiel hatte in den frühen 50er Jahren kein leichtes Los. Bis 1953 war es sogar in geschlossenen Räumen verboten. Erst die Durchführungsverordnung vom 18. September des gleichen Jahres schaffte Abhilfe. Ab dann war es wieder möglich, die Spielmarken in den Slotmaschinen und in den Automaten durch Geldgewinne zu ersetzen. Jetzt mußte nur noch das Geschäft mit den Gewinngeräten wiederbelebt werden.
Dieser Aufgabe widmeten sich ungefähr 35 Hersteller. Sie boten im Jahr 1953 70 unterschiedliche Geräte an. Die in Düsseldorf ansässigen Firmen Automatenbau Rhein-Ruhr, Reitz und Union versuchten auch Vorkriegsmodelle wie den „Merkur", den „Heros D" und andere Dreiwalzen-Thekentypen mit speziellen Änderungen wieder attraktiv zu gestalten. Jedoch ging der Trend schon weg von den Walzen-, hin zu den Scheibengeräten.
Der „Merkur" hatte eine typische Slotmechanik. Die Bedienung war dadurch denkbar einfach. In der Spielbeschreibung ist nachzulesen, daß beim Einwurf eines Zehnpfennigstückes, nachdem der Spieler den Hebel heruntergezogen hat, drei Walzen in Umlauf gebracht werden. Nach Stillstand der ersten Walze kann eine Taste betätigt werden, wodurch die erste Walze nochmals anläuft. Stehen alle drei Walzen still, so zeigt sich hinter den Glasscheiben eine Zahlenkombination. Eine Gewinnplan-Tabelle am Gerät zeigt an, mit welchen Zahlenkombinationen gewonnen wird. Der Gewinn kann der Ausgabeschale entnommen werden.
In Rot wiesen die Hersteller darauf hin, daß Jugendlichen unter 18 Jahren die Benutzung des Spielgerätes untersagt ist. Alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen zur Gestaltung interessanter Spiele waren bereits 1951 geklärt worden. Schon damals war die Spieldauer auf eine Länge von 15 Sekunden festgelegt. Der Höchstgewinn war bei einer Mark fixiert.
Eintrag erstellt: 31 October 2017 21:36:51 |