Aus für bayrische Raucherclubs
Aus für bayrische Raucherclubs. Bayern hat Änderungen zum Gesundheitsschutzgesetz beschlossen. „Vom Rauchverbot ausgenommen bleiben nur noch echte geschlossene Gesellschaften im Rahmen privater Veranstaltungen wie zum Beispiel Familienfeiern. Raucherclubs sind danach keine geschlossenen Gesellschaften.“