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Selbstbeschränkende Maßnahmen 1991

Pause

Im Zuge der Spielsuchtdebatte, der städtebaulich kritisch gesehenen Zunahme von Spielstätten in den Innenstädten, und dem Vorwurf der Steuerunehrlichlichkeit der Automatenbranche drohten Anfang der 90er Jahre drastische Einschnitte des Spielrechts. Um dem zuvorgekommen, vereinbarten die Spitzenverbände selbstbeschränkende Maßnahmen mit der Bundesregierung, die 1991 zu den ersten Geräten mit folgenden Besonderheiten führten.

1) Zwangspause nach 60 Minuten Spielzeit

2) Max. 150 Sonderspiele am Stück

3) Zählwerke zählen Umsätze zur Umsatzsteuerermittlung


Bis auf 2) galten die Beschränkungen bis 2006, den letzten Geräten der alten SpV.

 

zu 1) und 2)

 

SB_91_1

 

SB_91_2

zu 3) Drucker zum ausdrucken der steuerlich relevanten Daten:

SB_91_3

 

SB_91_4

SB_91_5

SB_91_6

 


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