Spielecke für die Kleinen

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Dieter K.
Beiträge: 1376

Spielecke für die Kleinen

Beitrag von Dieter K. »

Hallo,hab da mal ne Frage an die Rechtsexperten hier im Forum.

Hab gestern in einem noch recht neuen Restaurant gegessen.Mir fiel ein mit einer über zwei Meter hohen Mauer abgeteilter Raum in dem Lokal auf. Neugierig wie ich nun mal bin,musste ich doch mal sehen was sich hinter der Mauer verbarg.Und ihr werdet es nicht glauben,tatsächlich drei Spielautomaten mit bequemen Sesseln davor.

Soweit wohl nichts Ungewöhnliches. Aber auf dem Weg zur Toilette(nur dann kommt man am Eingang der mini Spielhölle vorbei)bemerkte ich,das sich zwei Kinder,etwa acht und zwölf Jahre alt,auf den Sesseln vor den Spielautomaten lümmelten.Ob die tatsächlich Geld eingeworfen haben,konnte ich auf die Schnelle nicht erkennen.

Nun meine Frage,macht sich der Geschäftsführer/Inhaber strafbar wenn er Kindern den Zutritt zu den Spielautomaten ermöglicht? Mal ganz abgesehen davon,das auch die Eltern der Kinder das nicht gestatten dürften.Wobei man nicht sicher sein kann,ob diese wussten was sich hinter der Mauer verbarg.(Spielecke für die Kleinen? :lol:)

Dieter
Zuletzt geändert von Dieter K. am 16.05.2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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katzel
Beiträge: 11176

Re: Spielecke für die Kleinen

Beitrag von katzel »

Der Zutritt ist kein Problem, aber spielen dürfen sie nicht.
Zuletzt geändert von katzel am 16.05.2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
Der Gewinner sucht für jedes Problem eine Lösung, der Verlierer sucht für jedes Problem eine Ausrede.

Sven72
Beiträge: 32

Re: Spielecke für die Kleinen

Beitrag von Sven72 »

Ist doch normal in ner Wirtschaft, war früher so ist heut noch so.
Davor sitzen ist doch kein Problem ist ja auch nicht verboten, nur das Spielen daran ist ja altersbeschränkt ;-) wobei denke früher haben die Kinder eher mal Kleingeld vom Papi am Stamtischsitzend bekommen als heute :mrgreen:
Die bunten leuchten ziehen an :lol:
Zuletzt geändert von Sven72 am 16.05.2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

Gelöscht161
Beiträge: 3072

Re: Spielecke für die Kleinen

Beitrag von Gelöscht161 »

Ich bin derzeit viel auf deutschen Autobahnen unterwegs und muß somit ab und zu mal eine BAB-Raststätte anfahren. Auch hier stehen diverse Spielautomaten. Ich könnte mich jetzt auf Anhieb nicht an eine einzige Raststätte erinnern, an der nicht Kinder an mindestens einem Automat gesessen haben und die Tasten (ohne Münzeinwurf) gedrückt haben.
Auf dem Scheibentext steht ja auch sinngemäß, daß das Spielen an dem Automat für Personen unter 18 Jahren verboten ist. Und ein Spiel läuft erst nach einem ausreichenden Müzeinwurf an. Von einem Spiel am Automaten kann wegen des fehlenden Geldeinwurfs nicht geredet werden
Unter dem Strich ist hier also Nichts zu bemängeln.
Zuletzt geändert von Gelöscht161 am 16.05.2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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schievi
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Re: Spielecke für die Kleinen

Beitrag von schievi »

Früh übt sich .........
Zuletzt geändert von schievi am 16.05.2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
NSM Rotamint: Jackpot
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Doppel Jackpot
Beiträge: 2776

Re: Spielecke für die Kleinen

Beitrag von Doppel Jackpot »

Hab' ich früher, so ab sieben Jahren, auch gemacht - allerdings mit Geldeinwurf, soweit es das Taschengeld oder andere monetäre Zuwendungen es hergaben, weil es einfach spannender war... :cool:

Natürlich war es damals wie heute verboten; aber ich kannte auch die Lokalitäten, wo es nicht wirklich jemanden interessierte... :mrgreen:

Und ich denke, dass ich nicht der Einzige mit solchen Erfahrungen hier im Forum bin... :D
Zuletzt geändert von Doppel Jackpot am 16.05.2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Udo
Beiträge: 2422

Re: Spielecke für die Kleinen

Beitrag von Udo »

So ist es.............
Zuletzt geändert von Udo am 16.05.2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn Du meinst etwas geht nicht, dann störe nicht die, die es gerade machen.


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Dieter K.
Beiträge: 1376

Re: Spielecke für die Kleinen

Beitrag von Dieter K. »

Danke für eure Einschätzung.

Also hat der Wirt rechtlich nichts zu befürchten.

Dieter
Zuletzt geändert von Dieter K. am 16.05.2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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kobayashi
Beiträge: 4900

Re: Spielecke für die Kleinen

Beitrag von kobayashi »

Dieter K. hat geschrieben:Danke für eure Einschätzung.

Also hat der Wirt rechtlich nichts zu befürchten.

Dieter
Noch sieht es so aus.

Wenn aber Landesgesetzgebungen mit Einlasskontrollen und Zugangsbeschränkungen kommen wird es anderes aussehen.

Der Gastro-Bereich wird ja da eher etwas freier behandelt, so dass wirklich nur das eigentliche Spielen verboten ist. Zu Hallen ist ja bereits der Zugang unter 18 verboten.

Wenn in der beschreibenen Mini-Halle nur 3 Geräte hingen fällt dies sicher unter Gastro-Konzession und ist rein rechtlich keine Spielhalle.
Merkur Magie Spielescout 2011


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